
INCOTERMS (Handelsklausen)
Bei den International Commercial Terms (INCOTERMS) handelt es sich um international standardisierte Definitionen von Verantwortungen und Verpflichtungen von Käufern und Verkäufern beim grenzüberschreitenden Warenverkehr. Sie ähneln einem Handelsrecht jedoch ohne rechtliche Bindung. Sie definieren zum Bespiel nicht den Gerichtsstand oder Zahlungsbedingungen. Trotzdem wird ihre Nutzung von Anwälten und internationalen Gerichten ausdrücklich gefördert. So werden Verträge häufig um die INCOTERMS ergänzt, um Missverständnisse zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden.
Die INCOTERMS spielen insbesondere im internationalen Warenhandel eine wichtige Rolle, indem sie ein gemeinsames Verständnis von Handelsvereinbarungen unabhängig von Rechtssystems und –Verständnis schaffen. Die Idee ist, dass sowohl ein Chinese als auch ein Kolumbianer das gleiche unter den gleichen Begriffen in den jeweiligen Vertragskonditionen und ihren –Bestandteile verstehen, z.B. bei Kosten, Verpflichtungen und Risiken des Transports einer Ware vom Verkäufer zum Käufer.
- Welche Vertragspartei trägt das finanzielle Risiko bei Beschädigung der Ware beim Transport?
- Welche Vertragspartei trägt welche Kosten zu welchem Zeitpunkt?
Die INCOTERMS wurden das erste Mal im Jahr 1936 von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce) veröffentlicht und wurden seitdem mehrfach aktualisiert. Im Jahr 2010 wurden die Zahl der Klausen von 13 auf 11 reduziert, wobei davon vier Klausen nur im See- und Binnenschifftransport zur Geltung kommen. Die einzelnen Klausen werden von weiteren schriftlichen Ausführungen begleitet und sollten unbedingt zur Kenntnis genommen werden.
Die sieben allgemeinen Klausen lauten:
- EXW (Ex Works) bedeutet “ab Werk” und entspricht aus Sicht des Verkäufers im Prinzip einem einfachen Verkauf der Ware direkt von der Produktionsstätte. Der Verkäufer muss dabei nur die Ware nur lieferbereit dem Käufer zum Weitertransport zur Verfügung stellen.
- FCA (Free Carrier) bedeutet Frei Frachtführer und entspricht dem Standort des vereinbarten Frachtführers, d.h. der Käufer entscheidet über Transportmittel und den Transportweg.
- DAT (Delivered at Terminal) definiert das vereinbarte Terminal, d.h. der Verkäufer transportiert die Ware zu einem von Käufer bestimmten Terminal (z.B. Hafen oder Flughafen) und trägt dabei die Kosten und Risiken bis zur Ankunft.
- DAP (Delivered at Place) definiert den vereinbarten Lieferort im Einfuhrland, d.h. in diesem Fall trägt der Verkäufer die Risiken und Kosten bis zum Lieferort.
- CPT (Carriage Paid To) bedeutet “Fracht bezahlt bis”. Dabei trägt der Käufer die Gefahren und Risiken des Transports, während der Verkäufer die Kosten übernimmt.
- CIP (Carriage Insurance Paid) ähnelt grundsätzlich CPT geht aber mit zusätzlichen für den Exporteur einher, so muss z.B. der Verkäufer die Versicherungsprämie bezahlen.
- DDP (Delivered Duty Paid) entspricht im Prinzip dem Gegensatz von EXW. Es beinhaltet den Transport, die Verzollung und Lieferung an einen Bestimmungsort durch den Verkäufer, der zudem auch alle Risiken trägt.
Dabei ergibt sich mit Blick auf die Verteilung der Kosten folgende Übersicht:
