Nov 14 2016 0

Beschreibung der Incoterms

Bei den International Commercial Terms (INCOTERMS) handelt es sich um international standardisierte Definitionen von Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen von Käufern und Verkäufern beim grenzüberschreitenden Warenverkehr. Sie ähneln einem Handelsrecht, sind jedoch ohne rechtliche Bindung. Sie definieren zum Beispiel nicht den Gerichtsstand oder die Zahlungsbedingungen. Trotzdem wird ihre Nutzung von Anwälten und internationalen Gerichten ausdrücklich gefördert. So werden Verträge häufig um die INCOTERMS ergänzt, um Missverständnisse zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden.

Die INCOTERMS spielen also im internationalen Warenhandel eine wichtige Rolle, weil sie ein gemeinsames Verständnis von Handelsvereinbarungen unabhängig von den jeweiligen Rechtssystemen schaffen. Die Idee ist, dass sowohl ein Chinese als auch ein Kolumbianer das gleiche unter den selben Begriffen in den jeweiligen Vertragskonditionen und ihren einzelnen Bestandteilen verstehen, z.B. bei Kosten, Verpflichtungen und Risiken des Transports einer Ware vom Verkäufer zum Käufer. Auf dieser Basis können dann unmissverständliche vertragliche Regelungen getroffen werden, z.B. bei folgenden Fragen:

  • Welche Vertragspartei trägt das finanzielle Risiko, wenn eine Ware beim Transport beschädigt wird?
  • Welche Vertragspartei trägt welche Kosten zu welchem Zeitpunkt?

Die INCOTERMS wurden zum ersten Mal im Jahr 1936 von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce) veröffentlicht und wurden seitdem mehrfach aktualisiert. Im Jahr 2010 wurde die Zahl der Klausen von 13 auf 11 reduziert, wobei vier dieser Klausen nur im See- und Binnenschifftransport zur Geltung kommen. Die einzelnen Klausen werden von weiteren schriftlichen Ausführungen begleitet, die auch unbedingt zur Kenntnis genommen werden sollten.

Die sieben allgemeinen Klausen lauten:

  • EXW (Ex Works) bedeutet “ab Werk” und entspricht aus Sicht des Verkäufers im Prinzip einem einfachen Verkauf der Ware direkt von der Produktionsstätte. Der Verkäufer muss dabei die Ware dem Käufer lieferbereit zum Weitertransport zur Verfügung stellen.
  • FCA (Free Carrier), dabei free als frachtfrei interpretiert. Der Käufer entscheidet über Transportmittel und den Transportweg. Der Verkäufer ist für die Verladung auf das erste Transportmedium verantwortlich.
  • DAT (Delivered at Terminal) definiert das vereinbarte Terminal, d.h. der Verkäufer transportiert die Ware zu einem vom Käufer bestimmten Terminal (z.B. in einem Hafen oder Flughafen) und trägt dabei die Kosten und Risiken bis zur Ankunft.
  • DAP (Delivered at Place) definiert den vereinbarten Lieferort im Einfuhrland, d.h. in diesem Fall trägt der Verkäufer die Risiken und Kosten bis zum Lieferort.
  • CPT (Carriage Paid To) bedeutet “Fracht bezahlt bis”. Dabei trägt der Käufer die Gefahren und Risiken des Transports, während der Verkäufer die Kosten übernimmt.
  • CIP (Carriage Insurance Paid) ähnelt grundsätzlich CPT, geht aber mit zusätzlichen Verpflichtungen für den Exporteur einher, so muss z.B. der Verkäufer die Versicherungsprämie bezahlen.
  • DDP (Delivered Duty Paid) entspricht im Prinzip dem Gegensatz von EXW. Es beinhaltet den Transport, die Verzollung und Lieferung an einen Bestimmungsort durch den Verkäufer, der zudem auch alle Risiken trägt.